Technik
Bericht: Hacker-Angriff zielte aufs Auswärtige Amt
GDN -
Der Hacker-Angriff auf den Datenverbund des Bundes war laut eines Berichts der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung (F.A.S.) ein gezielter Versuch, an Unterlagen aus dem Außenministerium heranzukommen. Demnach haben die Angreifer bereits vor rund zwei Jahren eine Lernplattform auf der Internetseite der Bundesakademie für öffentliche Verwaltung mit Spionagesoftware manipuliert.
Die Akademie mit Sitz in Brühl bietet Verwaltungsmitarbeitern des Bundes maßgeschneiderte Fortbildungen an, die als Internet-Kurse im "e-learning" gebucht werden können. Die elektronischen Unterlagen eines Fernkurses für Mitarbeiter des Auswärtigen Amtes wurden dabei gezielt mit Spionagesoftware manipuliert. Wie das geschah, ist ungeklärt. Ebenso, ob weitere Fachbereiche betroffen waren. Entdeckt wurde die Spionagesoftware erst nach einem Hinweis befreundeter Nachrichtendienste auf den Rechnern von 17 Mitarbeitern des Auswärtigen Amts. Nachdem die deutsche Spionageabwehr davon nichts bemerkt hatte, wurde ihr Versuch, die Angreifer zu lokalisieren und deren Methode zu analysieren, durch einen Verrat dieser Gegenoperation und anschließende Veröffentlichung publik. Führend Innenpolitiker der großen Koalition werfen nun die Frage auf, ob sich die Regierung bei einem derartigen Angriff hinreichend wehren könne. Gemäß Grundgesetz ist die Gefahrenabwehr im Inneren, außer bei Terrorismus, Sache der Polizeibehörden in den Ländern. "Ich befürchte, die meisten Länder sind bei der Abwehr komplexer Cyberattacken überfordert", sagte der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Burkhard Lischka, der F.A.S. Ähnlich äußerte sich der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Stephan Mayer (CSU). Wenn der Bund zuständig wird, müssen einige Fragen geklärt werden. Lischka sagt der F.A.S.: "Wenn Daten abfließen, dürfen wir sie dann auf dem angreifenden Server löschen? Darf im Notfall sogar der fremde Server zerstört werden? Dafür brauchen wir eine klare gesetzliche Grundlage. Die SPD ist gesprächsbereit, um das Grundgesetz zu ändern." Mayer sagte, etwas vorsichtiger: "Über eine Änderung des Grundgesetzes kann man reden, sie wäre aber erst der letzte Schritt." Im Koalitionsvertrag wurde nichts dergleichen vereinbart.
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