Technik
Union will Netzwerkdurchsetzungsgesetz nachbessern
GDN -
Angesichts der breiten Kritik an den neuen Löschvorschriften für Hasskommentare im Internet will die Union das Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) auf den Prüfstand stellen. "Grundsätzlich ist nichts in Stein gemeißelt", sagte die Vize-Chefin der Unions-Bundestagsfraktion, Nadine Schön (CDU), dem "Handelsblatt" (Mittwochsausgabe).
"So bin ich der Ansicht, dass die Netzwerkanbieter verpflichtend mit einer freiwilligen Selbstkontrolle zusammenarbeiten sollen", sagte die CDU-Politikerin. Laut dem Gesetz besteht für die Unternehmen schon heute die Möglichkeit, die juristische Beurteilung besonders komplizierter Löschentscheidungen an eine unabhängige Einrichtung der regulierten Selbstregulierung zu übertragen. Das NetzDG erlaubt den Netzwerkbetreibern den Aufbau einer solchen vom Bundesamt für Justiz anerkannten Einrichtung. Eine gesetzliche Pflicht besteht aber nicht. "Bisher ist dies fakultativ – ein Zugeständnis an den Koalitionspartner", sagte Schön mit Blick auf die SPD. Gleichwohl wundere sie, dass die Plattformen das Angebot des Gesetzgebers nicht nutzen. "Denn durch die Zusammenarbeit mit einer Einrichtung der freiwilligen Selbstkontrolle könnten sie leicht dem Vorwurf begegnen, zu früh und zu viel zu löschen. Außerdem können keine Sanktionen mehr verhängt werden", sagte die CDU-Politikerin. Das sieht auch der CDU-Digitalpolitiker Thomas Jarzombek so. Die gesetzlichen Löschfristen gelten nur, wenn hausintern bei Facebook und Co. gelöscht werde. "Durch das Anschließen an eine anerkannte Beschwerdestelle werden diese Fristen außer Kraft gesetzt", sagte Jarzombek der Zeitung. "Warum Facebook und Twitter das nicht tun, ist mir rätselhaft."
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