Technik
Deutsches Gericht verbietet Löschung von Facebook-Kommentar
GDN -
Ein Berliner Facebook-Nutzer hat vor dem Landgericht Berlin eine einstweilige Verfügung erwirkt, die es dem Netzwerk untersagt, einen Kommentar des Mannes zu löschen und ihn zu sperren. Die Zeitungen der Funke-Mediengruppe berichten über die Entscheidung vom 23. März (Aktenzeichen 31O21/18), die Facebook noch nicht zugestellt wurde.
Es sei das erste Mal, dass ein deutsches Gericht es einem Netzwerk verbiete, einen Nutzer-Kommentar zu löschen, schreiben die Zeitungen. Der Berliner hatte Anfang Januar in seinem Facebook-Account geschrieben: "Die Deutschen verblöden immer mehr. Kein Wunder, werden sie doch von linken Systemmedien mit Fake-News über `Facharbeiter`, sinkende Arbeitslosenzahlen oder Trump täglich zugemüllt." Der Kommentar wurde von Facebook gelöscht. "Du hast kürzlich etwas gepostet, was die Facebook-Richtlinien verletzt", teilte das Netzwerk dem Nutzer mit, dessen Account zudem für 30 Tage gesperrt wurde. Der Rechtsvertreter des Berliner Nutzers argumentierte in dem Verfahren damit, sein Mandat habe als Facebook-User mit der Plattform einen Vertrag: Sie könne dessen Daten nutzen, im Gegenzug sei es dem Berliner erlaubt, Inhalte abzusetzen, die nicht gegen geltendes Recht verstoßen. An diesen Kontrakt habe Facebook sich zu halten. Es ist anzunehmen, dass die Richter diese Rechtsauffassung teilten. Begründet haben sie ihre Entscheidung aber nicht. Zudem wird in Verfügungsverfahren die Gegenseite, in diesem Fall Facebook, nicht gehört.
Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von GDN können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.