Technik

Bundesgerichtshof: Zugang zu Facebook-Konto ist vererbbar

GDN - Der Zugang zu einem Facebook-Account ist vererbbar. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Donnerstag hervor.
Die Entscheidung gilt als Grundsatzurteil zur Vererbbarkeit digitaler Inhalte. Die dts Nachrichtenagentur sendet in Kürze weitere Informationen.
Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von GDN können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.