Technik
Kartellamt für vierte Kraft auf dem Mobilfunkmarkt
GDN -
Das Bundeskartellamt will die anstehenden Mobilfunk-Auktion nutzen, um einem vierten Netzbetreiber den Weg auf den deutschen Markt zu ebnen. "Der Markt muss für Newcomer offenbleiben. Eine vierte Kraft wäre wünschenswert", sagte Präsident Andreas Mundt der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (FAZ-Dienstagsausgabe).
Er unterstützt deshalb Forderungen der Konkurrenz nach einem National Roaming, bei dem Gespräche und Daten auch innerhalb Deutschlands über fremde Netze weitergeleitet würden. "Für eine vierte Kraft müssen wir uns zumindest ernsthaft mit der Frage auseinandersetzen, ob wir ein zeitlich befristetes National Roaming brauchen, damit ein neuer Anbieter die Netze der anderen Betreiber jedenfalls in der Aufbauphase mitnutzen könnte. Sonst bleibt der Markt wegen der fehlenden Wettbewerbsfähigkeit des Newcomers in der Ausbauphase und der hohen Investitionskosten verschlossen", sagte Mundt der FAZ Das sei kein Trittbrettfahren, wie die etablierten Betreiber behaupteten, sondern ein möglicher Newcomer müsse für die Roaming-Leistungen angemessen bezahlen. Dabei verlangt Mundt eine behördliche Preisaufsicht. "Selbstverständliche müsste es einen Schiedsrichter geben, der notfalls eingreifen kann, damit es fair zugeht". Gleichzeitig setzte er sich für eine verbindliche Verpflichtung der Netzbetreiber ein, ihre 5G-Infrastruktur für Discounter wie Freenet und 1& zu öffnen. Mundt begründete dies mit vergleichsweise hohen Preisen und eingeschränktem Wettbewerb auf dem deutschen Mobilfunkmarkt. Mit Blick auf die geplante Übernahme der Unity-Fernsehkabelinfrastruktur durch Vodafone will das Kartellamt die Fusionsprüfung nach Deutschland ziehen. "In Absprache mit dem Bundeswirtschaftsministerium prüfen wir derzeit einen Antrag auf Rückverweisung nach Bonn", sagte er. Mundt hält das Ergebnis des Fusionsverfahrens für offen. "Ich kann nur vor voreiligen Schlüssen warnen. Es ist zu einfach zu sagen, die Fusion ist prima, weil sie der Telekom Beine machen wird". So verwi es er auf mögliche Wettbewerbsbehinderungen auf dem Einspeisemarkt durch eine steigende Marktmacht gegenüber den Fernsehanstalten. Auch die Fernsehkabelversorgung von Mietshäusern werfe Fragen auf.
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