Technik
Bundesnetzagentur legt 5G-Masterplan vor
GDN -
Die Bundesnetzagentur wird bei der Vergabe der begehrten Frequenzen für das Echtzeit-Mobilfunknetz 5G keine flächendeckende Versorgung vorschreiben. Das geht aus dem Beschluss der Präsidentenkammer hervor, über den das "Handelsblatt" (Freitagsausgabe) berichtet.
Demnach sollen die Netzbetreiber bis 2022 zunächst 500 5G-Funkmasten aufbauen. Um die Versorgung mit Mobilfunk in Deutschland zu verbessern, sollen die Netzbetreiber bestehende Frequenzen nutzen und müssen bis Ende 2022 mindestens 98 Prozent der Haushalte mit 100 Megabit in der Sekunde versorgen, ebenso alle Autobahnen und Bundesstraßen. Bei hoch ausgelasteten Schienenwegen im Nah- und Fernverkehr müssen mindestens 50 Mbit/s bereitstehen. "Die Bundesnetzagentur geht an die Belastungsgrenze der Unternehmen", rechtfertigte Präsident Jochen Homann auf Nachfrage des "Handelsblatts" die Entscheidung. Ernüchterung dürfte bei Mobilfunk-Discountern wie 1&1 aufkommen, da es keine Verpflichtung für Netzbetreiber geben wird, Diensteanbieter zu regulierten Preisen Zugang zum 5G-Netz zu gestatten. Auch wird es kein nationales Roaming geben, mit dem Netzanbieter bei Lücken im Netz auf das Angebot anderer Betreiber zugreifen. "Rechtlich ist es nicht möglich, die Netzbetreiber zu verpflichten, ihre Netze anderen Anbietern zur Verfügung zu stellen", sagte Homann. Die Auktion der Frequenzen soll im Frühjahr 2019 stattfinden. Mit einem Bietergefecht und einem Auktionserlös wie im Jahr 2000 bei der Versteigerung der UMTS-Lizenzen rechnet der Behördenchef nicht. "50 Milliarden Euro wird der Staat sicher nicht noch einmal erlösen, auch wenn sich das manche Haushaltspolitiker wünschen mögen", sagte Homann. "Die Bundesnetzagentur zielt nicht auf Erlösmaximierung."
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