Technik

EU-Kommission will strengere Regeln für Online-Wahlkampf

Computer-Nutzerin auf Facebook
(Quelle: über dts Nachrichtenagentur)
GDN - Die EU-Kommission dringt auf klare Spielregeln für Wahlkämpfe im Internet. Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker wird laut eines Berichts des "Handelsblatts" (Mittwochausgabe) unter Berufung auf EU-Kreise kommende Woche ein umfassendes Maßnahmenpaket vorschlagen, das empfindliche Strafen für Parteien bei Datenschutzvergehen vorsieht.
Zudem sollen die Bürger Wahlwerbung im Netz leichter als solche erkennen und zugleich nachvollziehen können, wer diese geschaltet hat. Juncker und Justizkommissarin Věra Jourová wollen damit rechtzeitig vor der Europawahl 2019 Konsequenzen aus dem Datenskandal um Facebook und Cambridge Analytica ziehen. "Herkömmliche Wahlwerbung ist in allen Mitgliedsländern streng reguliert, aber im Internet scheint bisher alles erlaubt", sagte ein EU-Diplomat dem "Handelsblatt" (Mittwochausgabe). Teil des Pakets ist eine detaillierte Handreichung, welche Regeln Parteien bei der Nutzung persönlicher Informationen zu beachten haben. Demnach müssen sie das Einverständnis der Betroffenen auch dann sicherstellen, wenn sie die Informationen von einem Datenhändler bezogen haben. Geldbußen bei Verstößen aber müssten zunächst nur die europäischen Parteienfamilien befürchten, die bei der Europawahl antreten. Für die nationalen Parteien hat die EU keine rechtliche Handhabe für derartige Strafen. Handlungsbedarf sieht auch die stellvertretende Unionsfraktionsvorsitzende Nadine Schön (CDU). "Wichtig ist, dass sich ein Datenskandal mit all seinen Auswirkungen wie im Fall von Cambridge Analytica nicht wiederholt", sagte sie dem "Handelsblatt" (Mittwochausgabe). Der digitalpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Jens Zimmermann, bezeichnete die Durchsetzung der Regeln als entscheidend: "Dazu braucht es geeignete Stellen, die auch Aktivitäten untersuchen, die im Verborgenen ablaufen."
Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von GDN können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.