Technik
Barley prüft "Anti-Fake-News-Gesetz"
GDN -
Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) prüft ein "Anti-Fake-News"-Gesetz nach französischem Vorbild. "Wir werden uns die Wirkungen des französischen Gesetzes genau ansehen und prüfen, ob die verfolgten Ziele erreicht werden, aber auch, ob ungewollte Nebenwirkungen eintreten", sagte sie dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland" (Freitagausgaben).
"Durch Fake News werden Menschen manipuliert, häufig auch zu Vorurteilen und Hass angestiftet." Ein in Frankreich jüngst verabschiedetes Gesetz sieht vor, dass Parteien oder Kandidaten in den drei Monaten vor einer landesweiten Wahl mit Hilfe eines Richters im Eilverfahren gegen öffentlich verbreitete Unwahrheiten vorgehen können. Barley sagte, die schlimmsten Formen von Fake News, die Menschen persönlich verletzten, seien in Deutschland bereits heute verboten. Üble Nachrede oder Verleumdung könnten bereits mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe belegt werden. Soziale Netzwerke müssten auf Grund des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes strafbare Lügen und Hetze umgehend löschen. "Die Initiative Frankreichs geht hierüber hinaus: Kandidatinnen und Kandidaten sollen vor landesweiten Wahlen schnellere Möglichkeiten an die Hand bekommen, sich gegen Falschinformationen zu wehren", so Barley weiter. Systematische Lügen könnten eine unbeherrschbare Dynamik auslösen. Grünen-Politikerin Renate Künast fordert ein entschiedenes Vorgehen gegen Wahlmanipulation durch Falschinformationen. "Fake News dürfen kein lohnendes Geschäftsmodell sein. So müssten auch Social Bots immer gekennzeichnet werden", sagte die Bundestagsabgeordnete dem RND. "Dass man dabei ein Extrarecht für Politiker kurz vor Wahlen schaffen sollte, bezweifle ich."
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