Vermischtes
EuGH: Halal-Fleisch darf kein europäisches Bio-Siegel tragen
Eine solche Schlachtmethode erfüllt demnach nicht die höchsten Tierschutzstandards. Der Unionsgesetzgeber habe in den betreffenden Verordnungen mehrfach seine Absicht betont, das Tierwohl bei den Produktionsmethoden weiter zu verbessern, so die Luxemburger Richter. Unter anderem sei bei der Schlachtung ein hohes Tierschutzniveau sicherzustellen. Zudem hätten wissenschaftliche Studien gezeigt, dass die Betäubung die Technik darstelle, die das Tierwohl zum Zeitpunkt der Schlachtung am wenigsten beeinträchtige, hieß es zur Begründung des Urteils weiter. Hintergrund der Entscheidung vom Dienstag ist ein Verfahren aus Frankreich. Die französische Tierschutzorganisation OABA hatte beim Landwirtschaftsministerium beantragt, die Kennzeichnung "ökologischer/biologischer Landbau" in der Werbung für und auf der Verpackung von als "halal" zertifizierten Hacksteaks verbieten zu lassen, die von Tieren stammten, die ohne vorherige Betäubung geschlachtet wurden. Die zuständige Zertifizierungsstelle, Ecocert, hatte den Antrag von OABA implizit abgelehnt. Das zuständige Verwaltungsgericht gab der Klage von OABA nicht statt. Das Berufungsgericht hatte das Verfahren schließlich an den EuGH verwiesen.
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