Vermischtes
Bericht: Verfassungsgericht entscheidet im April über Sterbehilfe
GDN -
Das Bundesverfassungsgericht wird laut eines Zeitungsberichts voraussichtlich noch in diesem Jahr über die Verfassungsbeschwerden gegen das strafrechtliche Verbot organisierter Sterbehilfe entscheiden. Vor dem Karlsruher Gericht sei eine mündliche Verhandlung für den 16. und 17. April geplant, berichtet der "Tagesspiegel" (Samstagsausgabe) unter Berufung auf eigene Informationen.
Zweitägige Verhandlungen gehörten eher zur Ausnahme. Dies zeige, dass der Zweite Senat das Thema vertieft erörtern will, berichtet die Zeitung weiter. Ein Urteil ergeht üblicherweise einige Wochen oder Monate nach der Verhandlung. Mit den Verfassungsbeschwerden wenden sich Privatpersonen, Sterbehilfeorganisationen, Sterbebegleiter, Ärzte, Pfleger und Rechtsanwälte gegen Paragraf 217 des Strafgesetzbuches (StGB) in der Fassung des Gesetzes zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung vom Dezember 2015. Die Beschwerdeführer werfen dem Parlament vor, mit dem Verbot, das vor allem auf die Tätigkeit sogenannter Sterbehilfevereine zielt, ihre Grundrechte verletzt zu haben. Sie fordern mehr Freiheit für Sterbehilfe und Sterbebegleitung.
Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von GDN können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.