Vermischtes
Urteil: Jäger muss für möglichen Wolf-Abschuss 3.500 Euro Strafe zahlen
Nach Ansicht des Richters sei es dabei unerheblich, ob es sich bei dem Tier tatsächlich um einen Wolf oder einen Hund gehandelt habe. Der Mann habe vielmehr gegen das Tierschutzgesetz verstoßen, weil er ein Wirbeltier ohne Grund erschossen habe. Der 72-jährige Jäger hatte das Tier nach eigenen Angaben für einen Hund gehalten und auf Freispruch plädiert. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Geldstrafe von 4.000 Euro gefordert. Vor Gericht war auch ein Streit darüber entbrannt, ob es sich bei dem Tier tatsächlich um einen Wolf handelte.
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