Vermischtes
Kardinal Marx sieht Reichensteuer und Mindestlohn skeptisch
GDN -
Die Forderung nach der Einführung einer Reichensteuer bekommt Gegenwind aus der katholischen Kirche: Der Sozialexperte der Deutschen Bischofskonferenz, Reinhard Kardinal Marx, beurteilt den Vorschlag skeptisch. "Der Begriff riecht nach Klassenkampf", sagte Marx dem Nachrichtenmagazin "Focus".
Über Forderungen nach einer Vermögensabgabe könne man diskutieren. Die Einführung eines Mindestlohns kann nach Ansicht des Kardinals nur eine Notlösung sein. "Lohnvorschriften zu machen ist in einer freien Gesellschaft ein Problem. Da bin ich marktwirtschaftlich orientiert." Mindestlöhne seien "eine Kapitulation unserer Sozialen Marktwirtschaft, in der die Tarifparteien dafür Verantwortung tragen, auskömmliche Löhne zu finden", so der Erzbischof von München und Freising. Wenn der Staat eingreifen müsse, sei etwas faul. Auch eine gesetzliche Regelung der Managergehälter sieht der Kirchenmann und Sozialexperte aus denselben Gründen kritisch. Dem Staat stehe frei, entsprechende Steuern zu erheben. "Ich erinnere aber auch gerne an die Verantwortung der Aufsichtsräte, die entscheiden, warum welche Spitzenlöhne gezahlt werden." Marx forderte in "Focus" statt einer reinen Umverteilung vor allem eine Zielgenauigkeit der Ausgaben im Sozialsektor sowie einen konsequenten Schuldenabbau: "Wenn wir nicht die Schulden so abbauen, dass wir wieder handlungsfähig werden, gefährdet es insgesamt das Gemeinwesen." In dem Zusammenhang könne es auch notwendig sein, den Spitzensteuersatz zu erhöhen. "Es reicht eben nicht zu sagen, die Reichen haben es ja, von denen können wir es nehmen", sagte der Kardinal. Die Grundlinie im Steuersystem müsse zwar sein, dass die, die mehr haben, auch mehr beitragen. Das System müsse aber auch effektiv, transparent und nachvollziehbar sein und Schlupflöcher gestopft werden. Das vor allem von der Piratenpartei favorisierte garantierte Grundeinkommen lehnt Marx ab, "weil es den Zusammenhang von Arbeit und Leistung ganz auseinander reißt".
Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von GDN können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.