Vermischtes
SZ: Schavan verstieß gegen gängige Regeln ihres Instituts
GDN -
Bundesbildungsministerin Annette Schavan (CDU) hat in ihrer Doktorarbeit gegen damals gängige Regeln ihres Instituts verstoßen. Dies zeigt eine Anleitung für Düsseldorfer Pädagogik-Studenten von 1978, die der "Süddeutschen Zeitung" vorliegt.
In dem Heft werden strenge Zitierregeln angemahnt und detailliert beschrieben. Schavan hatte ihre Doktorarbeit 1980 in Düsseldorf eingereicht. Das Heft dient nun als Beleg im Plagiatsverfahren gegen die Ministerin, in dem am kommenden Dienstag die Entscheidung über ihren Doktortitel fallen könnte. Das 32-seitige Heftchen mit dem Titel "Hinweise zur Anfertigung von Seminararbeiten" hat der Düsseldorfer Pädagogik-Professor Wolfgang Kramp verfasst, einer der Herausgeber ist Gerhard Wehle, der Doktorvater von Annette Schavan. Schavan hatte ihre Dissertation zu "Person und Gewissen" im Jahr 1980 bei den Düsseldorfer Erziehungswissenschaftlern eingereicht. Das Heft von 1978 dokumentiert, wie damals an Schavans Institut die Zitierregeln waren. "Geistiger Diebstahl ist kein Kavaliersdelikt", heißt es zu Beginn des Punktes "Zitierpflicht". Der Verstoß gegen Prinzipien wissenschaftlichen Arbeitens habe "schon manchen Wissenschaftler um Ehre und Karriere und manchen Prüfungskandidaten um den Erfolg seiner Bemühungen gebracht. Und das ist gut so." Kramp betont das "Gebot der intellektuellen Redlichkeit" und fordert schon bei Thesenpapieren "alle wörtlichen und sinngemäßen Entlehnungen aus fremden Texten kenntlich zu machen". Genau darum geht es im Fall Schavan. Auch bei der sinngemäßen Übernahme fremder Gedanken, dem Paraphrasieren, gab es klare Regeln. "Wenn man längere Ausführungen eines Autors zusammenfassend wiedergeben will, kommt an Stelle eines wörtlichen nur ein sinngemäßes Zitat, das man in eigene Worte fassen muss, in Frage." Schavan hatte an vielen Stellen jedoch ganze Sätze fremder Autoren übernommen. Unterstützer der Ministerin hatten in den vergangenen Monaten Schavans Arbeitsweise mit der gängigen Praxis in der Erziehungswissenschaft der damaligen Zeit verteidigt. Ein interner Bericht der Universität wirft ihr dagegen vor, plagiiert und bewusst getäuscht zu haben.
Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von GDN können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.